KFZ Anmeldung

Sparen Sie kostbare Zeit durch uns!
Wir bieten Ihnen einen Zulassungsdienst – Komplettservice an!

Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung  Ihrer Kraftfahrzeuge.

Wir sind schnell und preisgünstig!

Rufen Sie uns an.

Sie finden uns direkt am Straßenverkehrsamt.

Telefonische Anfrage:

03433 / 20 45 65

0171 / 800 02 24

Zulassungsdienst

– Firma Olssonsschilder 

Stauffenbergstraße 13
04552 Borna

Öffnungszeiten:

Montag:
8.30-12.00 Uhr

Dienstag:
8.30-12.00 | 13.30-18.00 Uhr

Mittwoch:
8.30-12.00 Uhr

Donnerstag:
8.30-12.00 | 13.30-16.00 Uhr

Freiteg:
8.30-12.00 Uhr

Zulassungsstelle 

– Straßenverkehrsamt –

Stauffenbergstraße 4,
04552 Borna

Öffnungszeiten:

Montag:
8.30-12.00 Uhr

Dienstag:
8.30-12.00 | 13.30-18.00 Uhr

Mittwoch:
8.30-12.00 Uhr

Donnerstag:
8.30-12.00 | 13.30-16.00 Uhr

Freitag:
8.30-12.00 Uhr

Unsere Leistungen

  • schnelle und preisgünstige Prägung aller KFZ-Kennzeichen
  • Zulassungsdienst deutschlandweit
  • Verkauf von Kennzeichenrahmen 

Folgende Papiere werden benötigt:

Zulassung des Neuwagens
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Versicherungsdoppelkarte der Versicherung bzw. Versicherungscode
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass oder eine Kopie davon. (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes nicht älter als 3 Monate)
  • Vollmacht und Personalausweise oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes ) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Zulassung des Gebrauchtwagens
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Versicherungsdoppelkarte der Versicherung bzw. Versicherungscode
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass oder eine Kopie davon(mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes nicht älter als 3 Monate)
  • Vollmacht und Personalausweise oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes ) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug

 

Für ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug müssen noch zusätzlich vorliegen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.

 

Für ein im Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug müssen noch zusätzlich vorliegen:

  • COC-Papiere
  • Datenbestätigung
Wiederzulassung bzw. erneute Anmeldung eines Fahrzeuges
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Stilllegungsvermerk
  • Vollmacht und Personalausweise oder Reisepass oder eine Kopie davon (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes nicht älter als 3 Monate) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Nachweis (Abmeldebestätigung oder Bericht der letzten Hauptuntersuchung ) über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • Nachweis der letzten Abgasuntersuchung
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Kennzeichenschilder, falls noch vorhanden

War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das KFZ gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des KFZ ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Ummeldung innerhalb des Kreises
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Abmeldebestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
  • zusätzlich Personalausweis bzw. Reisepass des Vertreters
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • Prüfbescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Kennzeichenschilder nur bei zugelassenen Fahrzeugen und wenn Umkennzeichnung gewünscht wird
Ummeldung außerhalb des Kreises
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
  • zusätzlich Personalausweis bzw. Reisepass des Vertreters
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug (bei vielen Behörden reicht ein Dokument aus)
  • Kennzeichenschilder nur bei zugelassenen Fahrzeugen
Anmeldung kreiszugehöriger Fahrzeuge
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis (erforderlich bei endgültiger Stilllegung oder Verschrottung durch einen anerkannten Demontagebetreib)
  • Eine Vertretung ist ohne Vollmacht möglich.

War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das KFZ gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des KFZ ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich. Für die Rückfahrt nach Stilllegung zum Wohnort, Autohändler oder Demontagebetrieb informieren Sie bitte über den Gebrauch von ungestempelten Kennzeichen.

STILLLEGUNG: Bei Stilllegung von Fahrzeugen wird nicht mehr zwischen kurzzeitiger oder endgültiger Stilllegung unterschieden. Es gibt für Fahrzeuge nur noch die Außerbetriebsetzung, bei der das Fahrzeug wie bisher stillgelegt, das Kennzeichen jedoch sofort wieder freigegeben wird. Bei jeder Zulassung oder Ummeldung erhält ein Fahrzeug neue Kennzeichen! AUSNAHMEREGELUNG: Will der Fahrzeughalter das bis jetzt von ihm genutzte Kennzeichen behalten, kann er dieses bei der Außerbetriebsetzung reservieren und anschließend bei der Wiederzulassung verwenden. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit das Kennzeichen dem neuen Besitzer zu überlassen oder diese für sein neues Fahrzeug zu nutzen.

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
  • Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halterwechsel oder Eintrag von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt.
  • Der Reisepass muss immer im Original vorliegen, bei Personalausweis ist auch eine Kopie ausreichend.
  • Auf die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer wird bei den Zulassungsstellen bestanden.
  • KFZ-Steuerschulden und Gebührenschulden dürfen nicht bestehen.
^